Difference between revisions of "Linden Lab Offiziell:Erläuterungen zum Verbot von Ageplay"

From Second Life Wiki
Jump to navigation Jump to search
m (cloning de to LLO)
 
(updated DE article to reflect EN revisions)
 
(2 intermediate revisions by one other user not shown)
Line 1: Line 1:
__NOTOC__{{Kbl10n/4781}}
__NOTOC__ {{KBmaster|Linden Lab Official:Clarification of policy disallowing ageplay|/de}}
{{Help/de|Tips=*|Abuse=*
{{Help/de|Tips=*|Abuse=*
|noMultiLang=*
|noMultiLang=*
Line 16: Line 16:
}}Wir haben zahlreiche Fragen zu den Second Life-Richtlinien hinsichtlich „Ageplay“ erhalten (Beschreibung von oder Teilnahme an sexuellen Handlungen mit Avataren, welche Kinder darstellen). Dieses Verhalten wurde gemäß unseren [http://secondlife.com/corporate/cs.php?lang=de Community-Standards], sowie nach Beschwerden von Einwohnern und in Übereinstimmung mit internationalen Gesetzen verboten. Es ist wichtig, diese Definitionen richtig zu verstehen.
}}Wir haben zahlreiche Fragen zu den Second Life-Richtlinien hinsichtlich „Ageplay“ erhalten (Beschreibung von oder Teilnahme an sexuellen Handlungen mit Avataren, welche Kinder darstellen). Dieses Verhalten wurde gemäß unseren [http://secondlife.com/corporate/cs.php?lang=de Community-Standards], sowie nach Beschwerden von Einwohnern und in Übereinstimmung mit internationalen Gesetzen verboten. Es ist wichtig, diese Definitionen richtig zu verstehen.


 
Gemäß unserer Community-Standards sind Bilder aus dem realen Leben, Avatar-Darstellungen, andere Darstellungen von sexuellen oder unzüchtigen Handlungen in Second Life nicht erlaubt, wenn sie Kinder oder Minderjährige beinhalten oder diesen Eindruck erwecken.Wenn solche Materialien oder Handlungen entdeckt werden, werden Sanktionen gegen die Einzelpersonen und Gruppen verhängt, die solche Inhalte und Aktivitäten fördern oder bereitstellen. Diese Maßnahmen können folgendes beinhalten: Sperrung von Konten, Schließung von Gruppen, Entfernung von Inhalten, Verlust von Land oder Zugang zu selbigem.
Gemäß unserer Community-Standards sind die folgenden Objekte oder Handlungen in Second Life nicht erlaubt, wenn sie Kinder oder Minderjährige beinhalten oder diesen Eindruck erwecken:
 
:*Bilder aus dem realen Leben
:*Avatar-Darstellungen
:*Andere Darstellungen von sexuellen oder unzüchtigen Handlungen
 
Wenn solche Materialien oder Handlungen entdeckt werden, werden Sanktionen gegen die Einzelpersonen und Gruppen verhängt, die solche Inhalte und Aktivitäten fördern oder bereitstellen. Diese Maßnahmen können folgendes beinhalten:
 
:*Sperrung von Konten
:*Schließung von Gruppen
:*Entfernung von Inhalten
:*Verlust von Land oder Zugang zu selbigem


Drei Aspekte, die eine Verletzung der Community Standards darstellen, sind hinsichtlich dieser Materialien oder Handlungen ausschlaggebend:
Drei Aspekte, die eine Verletzung der Community Standards darstellen, sind hinsichtlich dieser Materialien oder Handlungen ausschlaggebend:
Line 52: Line 40:
Wir begrüßen die fortwährende Unterstützung der Community dabei, Verstöße gegen diese Richtlinien zu melden. Wir hoffen, dass dieser Artikel bei der Beantwortung der Fragen hinsichtlich dieses Themas und unserer Grundsätze und Richtlinien behilflich ist.
Wir begrüßen die fortwährende Unterstützung der Community dabei, Verstöße gegen diese Richtlinien zu melden. Wir hoffen, dass dieser Artikel bei der Beantwortung der Fragen hinsichtlich dieses Themas und unserer Grundsätze und Richtlinien behilflich ist.
Um einen Verstoß gegen die Richtlinien zu melden, klicken Sie in Ihrem Second Life-Viewer auf '''Hilfe''' > '''Missbrauch melden''' und befolgen Sie die Anweisungen.
Um einen Verstoß gegen die Richtlinien zu melden, klicken Sie in Ihrem Second Life-Viewer auf '''Hilfe''' > '''Missbrauch melden''' und befolgen Sie die Anweisungen.
[https://blogs.secondlife.com/community/features/blog/2007/11/14/clarification-of-policy-disallowing-ageplay Originaler Blogbeitrag (EN)]

Latest revision as of 05:52, 9 August 2010

Emblem-important-red.png Achtung

Dieser Artikel ist leider nicht auf dem aktuellsten Stand. Bitte lesen Sie die englische Version, welche die akuellsten Informationen enthält. Falls Sie uns bei der Aktualisierung der Übersetzung helfen möchten, melden Sie sich bitte für das Community Translation Project an. set version=2

Page in need of update

Wir haben zahlreiche Fragen zu den Second Life-Richtlinien hinsichtlich „Ageplay“ erhalten (Beschreibung von oder Teilnahme an sexuellen Handlungen mit Avataren, welche Kinder darstellen). Dieses Verhalten wurde gemäß unseren Community-Standards, sowie nach Beschwerden von Einwohnern und in Übereinstimmung mit internationalen Gesetzen verboten. Es ist wichtig, diese Definitionen richtig zu verstehen.

Gemäß unserer Community-Standards sind Bilder aus dem realen Leben, Avatar-Darstellungen, andere Darstellungen von sexuellen oder unzüchtigen Handlungen in Second Life nicht erlaubt, wenn sie Kinder oder Minderjährige beinhalten oder diesen Eindruck erwecken.Wenn solche Materialien oder Handlungen entdeckt werden, werden Sanktionen gegen die Einzelpersonen und Gruppen verhängt, die solche Inhalte und Aktivitäten fördern oder bereitstellen. Diese Maßnahmen können folgendes beinhalten: Sperrung von Konten, Schließung von Gruppen, Entfernung von Inhalten, Verlust von Land oder Zugang zu selbigem.

Drei Aspekte, die eine Verletzung der Community Standards darstellen, sind hinsichtlich dieser Materialien oder Handlungen ausschlaggebend:

  • Die Teilnahme von Einwohnern an obszönen oder sexuellen Handlungen mit einem oder mehreren minderjährig aussehenden Avatar (oder die Darstellung dieser Handlungen in Bildern, Videos, Texturen oder Text) ist ein Verstoß gegen die Community-Standards.
  • Die Förderung eines solchen Verhaltens oder solcher Darstellungen oder das Eingehen darauf, verstößt gegen unsere Community-Standards. Beispielsweise gilt das Platzieren eines minderjährig aussehenden Avatars in der Nähe von „Sex-Betten“ oder sonstigen Grafiken, Objekten oder Skripten mit sexueller Thematik als Verstoß gegen unsere Community-Standards, genauso wie das Platzieren von Sexualität darstellenden „Pose Balls“ oder sonstigen Inhalten mit sexueller Thematik in Gebieten, die Spielplätze oder Kinderbereiche darstellen.
  • Die grafische Darstellung von Kindern in sexueller oder obszöner Weise verletzt unsere Community-Standards.

Wir verstehen, dass die Beurteilung des kindlichen Aussehens eines Avatars oder eines sonstigen Bildes in manchen Fällen subjektiv ist. Objektive Faktoren, die bei dieser Entscheidung berücksichtigt werden, umfassen kindliche Gesichtsmerkmale, Größe, Bekleidung oder Zubehör, das normalerweise mit Kindern in Verbindung gebracht wird oder ob, basierend auf den Umständen, ein Avatar kindlich spricht oder handelt („Meine Mami sagt...“).


KBtip2.png Tipp: Einen kindähnlichen Avatar zu haben, stellt keine Verletzung dieser Richtlinien dar. Es ist nicht unser Bestreben, kindähnliche Avatare generell zu verbannen.


Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Aktivität als Ageplay zu interpretieren ist, empfehlen wir, Vorsicht walten zu lassen und auf die Aktivität zu verzichten. Beachten Sie, dass manche Länder für Grafiken, Zeichnungen oder Zeichentrickfiguren (Anime), die Kinderpornografie ähneln, Strafen erheben, auch wenn keine Kinder daran beteiligt sind.

Linden Lab behält sich das Recht vor, die Konten von Einwohnern, die gegen diese Standards verstoßen, unverzüglich zu schließen.


KBwarning.png Achtung: Jedes Bild, jede Unterhaltung oder sonstige Verhaltensweise, die uns Grund zur Annahme geben, dass wirkliche Minderjähjrige beteiligt sind, führen zu unmittelbaren Konsequenzen, darunter auch die Meldung an die entsprechenden Behörden.


Wir begrüßen die fortwährende Unterstützung der Community dabei, Verstöße gegen diese Richtlinien zu melden. Wir hoffen, dass dieser Artikel bei der Beantwortung der Fragen hinsichtlich dieses Themas und unserer Grundsätze und Richtlinien behilflich ist. Um einen Verstoß gegen die Richtlinien zu melden, klicken Sie in Ihrem Second Life-Viewer auf Hilfe > Missbrauch melden und befolgen Sie die Anweisungen.

Originaler Blogbeitrag (EN)