Difference between revisions of "Linden Lab Offiziell:Richtlinien für Mainland"

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* Sie dürfen kein Licht abgeben oder glühen („Ganz hell" ist zulässig).
* Sie dürfen kein Licht abgeben oder glühen („Ganz hell" ist zulässig).
* Reklamewände müssen die Eigenschaft „Phantom" haben.
* Reklamewände müssen die Eigenschaft „Phantom" haben.
* Werbeanzeigen müssen der Inhaltseinstufung „G" {{mrg}} .entsprechen.
* Werbeanzeigen müssen der Inhaltseinstufung {{mrg}} entsprechen.
* Werbung darf keinen Sound und auch keinen Temp-on-rez-Inhalt enthalten.
* Werbung darf keinen Sound und auch keinen Temp-on-rez-Inhalt enthalten.
* Bannlinien sollten ausgeschaltet sein.
* Bannlinien sollten ausgeschaltet sein.

Revision as of 02:40, 13 April 2010

Second Life Richtlinien für Mainland

Wie in jeder Lebens- oder Arbeitsgemeinschaft notwendig, haben wir ein paar grundlegende Regeln für die Benutzung von Mainland in Second Life geschaffen. Falls Sie auf dem Mainland Land besitzen oder erwerben möchten, müssen Sie diese Richtlinien für Mainland in Second Life („Mainland-Richtlinien“) durchlesen. Das Mainland ist ein Bereich in Second Life, dessen Grundbesitzer Linden Lab ist. Linden Lab legt hinsichtlich Inhalt und Design auf dem Mainland auf Diskretion und Umsicht ganz besonderen Wert. Für Landbesitzer und Unternehmen, die sich auf dem Mailand befinden bzw. die Land auf dem Mainland besitzen, gelten ganz besondere Regeln und Richtlinien. Die Mainland-Richtlinien sind Bestandteil der Second Life Servicebedingungen. Ein Verstoß gegen diese Mainland-Richtlinien stellt aus diesem Grund einen Verstoß gegen die Servicebedingungen dar. Dies kann zur Auflösung Ihres Kontos ohne weitere Verpflichtung unsererseits führen. Um Verstöße zu vermeiden, bitten wir Sie die Regeln sorgfältig durchzulesen und sich mit ihnen vertraut zu machen.


In diesen Richtlinien wird von „Land“ gesprochen. Was genau ist damit gemeint? Der hier verwendete Begriff „Land" bezieht sich auf virtuelles Land, dieses sollten Sie auf keinen Fall mit echtem Land oder einer echten Immobilie gleichsetzen. „Land“ oder „Mainland“ in Second Life ist keine wirkliches Eigentum, sondern bezieht sich auf eine beschränkte Lizenz, wie auch in den Servicebedingungen beschrieben.


Linden Lab will sicherstellen, dass die Interessen der Second Life Einwohner und das Erlebnis in der virtuellen Welt geschützt sind. Linden Lab („Linden Lab", „Linden" oder „wir") behält sich das Recht vor (ist jedoch nicht verpflichtet) folgende Änderungen an jeder beliebigen Mainland-Parzelle oder Region, für die nach Ansicht von Linden Lab solche Änderungen erforderlich sind, um den Servicebedingungen zu entsprechen, vorzunehmen. Sie verstehen und sind damit einverstanden, dass:

  • wir die Inhaltseinstufung jeder beliebigen Region ändern können und dass Adult-Inhalte in Regionen innerhalb von Second Life verschoben werden müssen, die für solche Inhalte vorgesehen sind.
  • wir uns vorbehalten, Änderungen hinsichtlich der Aufteilung des Landes vorzunehmen. Dies schließt die Freigabe von mehr Land, die Einhaltung von Mindest-Parzellengrößen, den Wiederverkauf oder die Veränderung von aufgegebenen Parzellen und auch das Erstellen oder Revidieren von Regeln und Richtlinien zur Verbindung oder Aufteilung von Regionen oder Landparzellen mit ein.
  • wir uns das Recht vorbehalten, Mainland zu verändern, einschließlich der Landhöhe, Textur von Parzellen, die Einwohnern gehören und Land, das Linden Lab gehört, oder die Fähigkeiten von Einwohnern einzuschränken oder zu erweitern, mit denen Sie Mainland verändern können. Aus diesem Grund können wir die „Aussicht“ von oder auf Ihrem Land oder die Begebenheiten des Nachbarlandes nicht garantieren.
  • wir Verträge und/oder Regeln, die auf bestimmte Mainland-Bereich zutreffen, wie beispielsweise Gebietsaufteilung, ändern können. Wir können beispielsweise bestimmte Regeln für beschränkte Bereiche einführen, einschließlich Beschränkungen für Inhaltsarten, Stilarten oder Design von virtuellen Produkten, oder das Beschränken des Wiederverkaufs von Land. Ebenso ist nicht garantiert, dass „geschütztes Land" (Land, das von Linden Lab betrieben und gesteuert wird und allgemein für alle Second Life Einwohner zugänglich ist) geschützt bleibt.
  • Änderungen an Regionsnamen vorgenommen werden können, einschließlich Fälle, wenn mehrere Regionen den gleichen Namen haben oder wenn ein Regionsname gegen unsere Richtlinien oder gegen die Rechte Dritter verstößt.
  • wir uns vorbehalten, Gebühren zu ändern, neue Gebühren zu erheben oder Änderungen an der Gebührenstruktur vorzunehmen.
  • wir Ressourcen beschränken, dies schließt Beschränkungen hinsichtlich Typ und Anzahl von Avataren, Prims oder Skripten mit ein.
  • wir Land, das nicht länger unterstützt wird oder zu einem Konto mit negativen Einträge bzw. negativem Kontostand gehört.
  • wir unsere Beschränkungen hinsichtlich zulässigen Inhalten verschärfen oder revidieren, die schließt auch ohne Beschränkung unsere Richtlinien für „Ad Farms“ (siehe unten) und unsere Inhaltseinstufungen mit ein.

Zusätzlich gelten die folgenden wichtigen Mainland-Richtlinien, damit Sie Ihr Land wirklich geniesen können:

Richtlinien für „Ad Farms"

Keiner möchte ungewollt mit Werbung konfrontiert werden. Egal ob in der virtuellen oder realen Welt. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und vermeiden Sie „Ad Farms“. Nachstehend unsere Richtlinien hinsichtlich Werbung inworld:

  • Eine Einzelperson oder Organisation, sei es über ein privates Konto oder ein Gruppenkonto, darf nicht mehr als fünfzig (50) Standorte mit Werbung auf dem Mainland besitzen und/oder betreiben. Als Ausnahme gilt, wenn Sie über eine schriftliche Genehmigung von Linden Lab verfügen, die Ihnen gestattet, diese Zahl zu überschreiten.
  • Eine Einzelperson oder Organisation (entweder über ein privates Konto oder ein Gruppenkonto) darf nicht mehr als eine Werbanzeige in einer einzelnen Region betreiben.
  • Der hier verwendete Begriff „Werbeanzeige" sollte so verstanden werden, wie er im Allgemeinen verwendet wird, einschließlich jedes Inhalts, der ausdrücklich einen Ort, ein Produkt oder eine Dienstleistung (egal ob in Second Life oder anderswo) bewirbt.

Zusätzlich muss Werbung folgenden Anforderungen entsprechen:

  • Sie müssen am Boden verankert sein und dürfen nicht schweben.
  • Sie dürfen eine Höhe von 8 m, vom Boden aus gemessen, nicht überschreiten.
  • Sie dürfen keine rotierenden oder aufleuchtenden Inhalte oder Partikel enthalten.
  • Sie dürfen keine IMs, Notizkarten, Landmarken oder Inhalte ausgeben.
  • Sie dürfen kein Licht abgeben oder glühen („Ganz hell" ist zulässig).
  • Reklamewände müssen die Eigenschaft „Phantom" haben.
  • Werbeanzeigen müssen der Inhaltseinstufung Parcel lght G.png General entsprechen.
  • Werbung darf keinen Sound und auch keinen Temp-on-rez-Inhalt enthalten.
  • Bannlinien sollten ausgeschaltet sein.

Richtlinien gegen das Teilen von Land

Im Allgemeinen ist es Einwohnern gestattet, größere Parzellen in kleinere aufzuteilen. Unterteilung gilt als unzulässig, wenn ein Einwohner Land in übertriebener Weise in kleinere Parzellen aufteilt, um diese dann weiter zu vermieten oder zu verkaufen. Dies ist verboten. Ebenso ist die Landunterteilung nicht gestattet, wenn diese dazu führt, dass andere Einwohner darunter leiden, nicht mehr zusammenarbeiten können und/oder die Land-Verwaltung für Einwohner eingeschränkt wird oder andere Einwohner dadurch belästigt werden. Linden Lab behält sich das Recht vor, Änderungen an Parzellen vorzunehmen, um den Einwohnern von Second Life ein angenehmes Erlebnis in der virtuellen Welt bieten zu können. Auch wir sind daran interessiert, Ihr Erlebnis in der virtuellen Welt von Second Life so schön wie möglich zu gestalten.

Aus diesem Grund behalten wir uns vor, nach freiem Ermessen Parzellen, die kleiner als oder gleich 128 qm sind und das Erlebnis von Second Life auf größeren Landparzellen oder Regionen einschränken oder stören, zu verschieben. Wir werden den betroffenen Landbesitzern mindestens drei (3) Tage vorher unsere Absicht mitteilen und auch eine Prozess zur Beschwerdeeinreichung über unser Support-Portal zur Verfügung stellen.

Richtlinien zum Verbot des Missbrauchs von Bots (geskriptete Agenten)

Grundsätzlich haben wir nichts gegen den Einsatz von Geskripteten Agenten („Bots“) in Second Life, jedoch dürfen Bots, die unsere Systeme, oder Regionen, auf denen sie eingesetzt werden, unangemessen belasten oder wenn deren Verhalten sich negativ auf Einwohner auswirkt, nicht eingesetzt werden. Der Missbrauch von Bots stellt einen Verstoßgegen diese Richtlinien dar. Die Absicht sich einen unfairen Vorteil in den Second Life Suchwerkzeugen zu schaffen, einschließlich jedoch nicht beschränkt auf den Einsatz von Bots oder das Campen für diesen Zweck, stellt einen Verstoß gegen die Richtlinien und (für Grundbesitzer, die sich nicht auf dem Mainland befinden) einen Verstoß gegen die Servicebedingungen dar.